Logos, Plakate, Aufkleber, Videos.... der bisherigen Handwerkskammer-Kampagne laufen aus.                                                                12-2019

Alle Handwerksunternehmen haben von der Handwerkskammer Post erhalten. Wer aber darüber hinaus ebenfalls auf der Webseite oder auf sonstigen Prints Logo oder Slogans verwendet: bitte unbedingt beachten: https://handwerk.de/infosfuerbetriebe/dezember-2019/nutzungsrechte-kampagnenmaterial?utm_source=ODAV&utm_campaign=0864d67bd5-EMAIL_CAMPAIGN_2019_12_18_10_04&utm_medium=email&utm_term=0_23225ff249-0864d67bd5-32299887

Steuertipps zur Weihnachtszeit                                                          12-2019

Weihnachtsfeier: 110-Euro-Grenze niedriger ansetzen

Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier sollten Handwerksunternehmer darauf achten, dass die Kosten nicht mehr als 110 Euro pro Arbeitnehmer betragen, sonst werden für jeden Cent über dieser Grenze Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Achtung: die 110-Euro-Grenze ist ein Bruttowert, kein Nettowert!

weiterlesen im Handwerk Magazin

zum Thema Weihnachtsgeld: https://www.handwerk-magazin.de/das-sollten-sie-zum-thema-weihnachtsgeld-wissen/150/384/361628

Pflichtangaben auf Rechnungen                                  12-2019    

Die Leistung ist erbracht, die Ware geliefert, die Rechnung gestellt – und trotzdem klingelt die Kasse vielleicht erst Wochen später. Oder das Finanz­amt stellt sich quer. Fehlen nämlich wichtige Angaben, reklamiert der Empfänger zu Recht. Aber auch umge­kehrt können Unter­nehmer bei der Buch­prüfung Ärger bekommen, wenn sie un­vollständige Rechnungen bezahlt haben und von der Steuer absetzen wollen.

weiterlesen auf: https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Pflichtangaben_auf_Rechnungen

im Bereich Intern-für Mitglieder ist auf der Unterseite "Manuskripte" eine Gratis-Broschüre Rechnungspflichtangaben - so sichern Sie sich den Vorsteuerabzug zum Download

Das Parlament des Handwerks - Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe                                                            11-2019

Unsere Mitgliedsfrau und Ehrenmitglied Petra Kirst ist für die nächsten 5 Jahre wieder als Vollversammlungsmitglied als eine von 28 Arbeitgebervertretern gewählt. Petra Kirst ist auch Mitglied im Vorstand der Handwerkskammer Karlsruhe.

Die Vollversammlung ist oberstes Organ und wichtigster Entscheidungsträger der Handwerkskammer Karlsruhe. Die Wahl zur Vollversammlung findet alle 5 Jahre statt.

Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern des gesamten Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes und ist an keine Weisungen gebunden.

Sie wählt den Präsidenten und die weiteren Vorstandsmitglieder, den Berufsbildungsausschuss, die einzelnen Ausschüsse und beschließt die Geschäftsführung. Auch der Kammerhaushalt und die Höhe der Beiträge werden ebenfalls von ihr beschlossen. Sie berät außerdem über grundsätzliche Fragen der Kammerpolitik, der Berufsbildung sowie der Handwerksförderung und erlässt Prüfungsordnungen.

Joachim Wohlfeil wurde wieder mit überwältigender Mehrheit zum Handwerkskammerpräsidenten gewählt.

Arbeitsmarkt - ausländische Fachkräfte    10-2019

Sie sind auf der Suche nach geeignetem Personal für Ihr Unternehmen und können dies auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht finden?

 

Haben Sie in diesem Zusammenhang schon einmal über die Rekrutierung von internationalen Fachkräften nachgedacht?

 

 

Der Internationale Personalservice der Bundesagentur für Arbeit, betreut bundesweit gegenwärtig mehr als 2000 Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland, die dem deutschen Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen.

 

 

Mit dem Bewerberanzeiger, werden regelmäßig TOP 50 Bewerber vorgestellt. Sollte Sie ein Profil ansprechen, dann zögern Sie bitte nicht, mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen. www.zav.de

 

Abnahme unter Vorbehalt-Kunde muss trotzdem bezahlen  09-2019

 

Eine Abnahme unter Vorbehalt bestätigt dem Kunden das Recht auf Mangelbeseitigung. Zahlen muss er trotzdem.

 Wann Sie als Verkäufer Ansprach auf Bezahlung haben - Regelungen zur Abnahme Wenn Sie als Dienstleister eine Leistung für einen Kunden erbracht haben, bestätigt er Ihnen mit der Abnahme, dass der Auftrag vereinbarungsgemäß erledigt ist.abgenommen."

weiterlesen

Ortentliche Kündigung:unterscheiden Sie diese 3 Fristen   09-2019

Als Arbeitgeber müssen Sie 3 verschiedene Kündigungsfristen unterscheiden: 1. die gesetzlichen Kündigungsfristen, die in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind; 2. die vertraglichen Kündigungsfristen, die Sie mit Ihrem Mitarbeiter im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbart haben; 3. die tarifvertraglichen Kündigungsfristen, die in dem jeweils für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag geregelt sind.

weiterlesen auf wirtschaftswissen.de

 

Faxgerät: Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten       09-2019

 

Telefon, Internet, E-Mail und Messenger-Apps sind heutzutage in vielen Unternehmen die Standardkommunikationsmittel. Da kann es leicht passieren, dass man übersieht, was vom Standard abweicht. Denken Sie auch an das Faxgerät!

weiterlesen auf wirtschaftswissen.de

 


 

Was versteht man unter einem Kleinbetrieb?                  08-2019

Die Frage, ob es sich bei einem Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt, ist in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten häufig von entscheidender Bedeutung. Unser Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel kennt die Sachlage und klärt auf.

Der Begriff Kleinbetrieb hat im Arbeitsrecht gleich mehrfach eine große Bedeutung. Zu beachten ist, dass der Begriff nicht einheitlich verwendet wird. Maßgeblich ist zwar immer eine bestimmte Zahl regelmäßig beschäftigter Arbeitnehmer, allerdings verwendet der Gesetzgeber im Rahmen von so genannten Kleinbetriebsklauseln unterschiedliche Rechengrößen. weiterlesen

hier gibt es noch mehr Infos zu Kündigungsschutz in Kleinbetrieben: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb/7322626.html

E-Mail gilt auch im Spam-Ordner als zugestellt

Leeren Sie Ihren Spam-Ordner nicht unkontrolliert!

 

Urteile: In Österreich und Deutschland müssen auch Spam-Ordner durchgesehen werden                                 08-2019

 

Eine E-Mail gilt als zugestellt, auch wenn sie im Spam-Ordner landet. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich entschieden (3Ob224/18i). Für Deutschland gibt es ein vergleichbares Urteil schon seit 2014. Damals hatte das Landgericht Bonn entschieden, dass auch der Spam-Ordner täglich zu kontrollieren ist (Az. 15 O 189/13).

LG Bonn: Spam-Ordner täglich kontrollieren
In Deutschland hat das Landgericht Bonn schon 2014 entschieden, dass eine E-Mail auch dann als zugestellt gilt, wenn sie im Spam-Ordner landet. Auch der Spam-Ordner müsse wie alle anderen Ordner täglich kontrolliert werden, wenn der Empfänger sich durch Angabe seiner E-Mailadresse zum Empfang von E-Mails bereit erklärt habe.
Sind im Spam-Ordner E-Mails fälschlicherweise hineingelangt, können Sie diese einfach markieren und in den Posteingang ziehen. Landet ein bestimmter Absender immer wieder in Ihrem Spam-Ordner, können Sie ihn auch freigeben. Markieren Sie dazu die E-Mail und gehen Sie im Menü auf den Punkt "Start" (Outlook)

 

 

Bild: ufh-mittelbaden
Bild: ufh-mittelbaden

GoBD neu gefasst: Mobiles Scannen erlaubt                     08-2019

 Speichern in der Cloud ebenfalls erlaubt

 

Das mobile Scannen, also das Abfotografieren von Belegen mit einem Smartphone, ist jetzt erlaubt. Und auch das Speichern von Belegen in der Cloud ist nun erlaubt. Das sind die wichtigsten Änderungen in der Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)". Das Bundesministerium der Finanzen hat die GoBD mit Schreiben vom 7. Juli 2019 neu gefasst.
Die Digitalisierung im Rechnungswesen wächst mit ihren Möglichkeiten. Dem hat die Finanzverwaltung mit der Neufassung der GoBD nun Rechnung getragen. Das gilt insbesondere für das mobile Scannen. Schon jetzt setzen viele Buchhaltungs- und Rechnungswesen-Programme auf eine Anbindung an das Smartphone. Die GoBD erlauben in ihrer neuen Fassung in Randziffer 130 ausdrücklich neben dem Scannen im Büro auch das Abfotografieren von belegen mit dem Smartphone. Das gelte auch für die Erfassung von belegen im Ausland, etwa auf Dienstreise, erklärt das Fachportal Haufe.de in einem Beitrag zu den neuen GoBD.

Die erfassten Belege dürfen nun auch in der Cloud gespeichert werden. Rz. 20 erlaubt ausdrücklich die Speicherung in selbst betriebenen Systemen wie in der Cloud oder in einer Kombination beider Systeme. Gemäß Rz. 140 können Unternehmen auf die Aufbewahrung der Papierbelege verzichten, wenn diese nicht zwingend im Original aufzubewahren sind.
Werden digitale Belege im Unternehmen in ein anderes Datenformat umgewandelt, dann müssen laut GoBD Rz. 135 beide Versionen aufbewahrt werden, und zwar mit demselben Index. Außerdem muss der Buchhalter die umgewandelte Version als solche kennzeichnen. Nach der Neufassung dürfen Unternehmen nun unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten, die Ursprungsfassung aufzubewahren:

  1. Das Dokument bleibt inhaltlich und bildlich unverändert.
  2. Bei der Konvertierung dürfen keine aufbewahrungspflichtigen Informationen verloren gehen.
  3. Der Konvertierungsprozess muss dokumentiert werden, und zwar bei Bedarf nachprüfbar. Auf die Speicherung eventueller Zwischenformate (Aggregationsstufen) im Prozess dürfen Unternehmen dann verzichten.
  4. Der Datenzugriff der Finanzverwaltung darf nicht eingeschränkt werden.

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) (PDF, 1MB) >>


Autor:  Wolff von Rechenberg

Quelle:  BMF, Haufe.de

 

Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)                         07-2019

Perspektive Wiedereinstieg - 10 Jahre Empowerment

Wie leben wir heute und wie wollen wir leben? Die klassischen Familienbilder haben sich verändert, sind vielfältiger geworden und das „Ernährermodell“, in dem der (Ehe-)Mann allein das Familieneinkommen sichert, ist lange nicht mehr das einzig mögliche und denkbare Familien- und Lebensmodell. Dabei sind die Herausforderungen und Lebenssituationen unterschiedlich. Zum Beispiel für die Frau, die zwölf Jahre aus dem Beruf ausgestiegen ist und sich um Kinder und Familie gekümmert hat; für die Alleinerziehende, die vor der Aufgabe steht, das Familieneinkommen allein zu stemmen; für die Berufstätige, die eine Angehörige oder einen Angehörigen oder eine ihr nahestehende Person pflegt; für die Frau, die in geringfügige Beschäftigung wiedereingestiegen ist und vielleicht wegen fehlender oder veralteter Qualifikation keine Veränderung wagt.

Broschüre 76 Seiten, Download

 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)                  07-2019

Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern - sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten

sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten
hier gehts zur Broschüre, 414 Seiten, Download
Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

WhatsApp und DSGVO: Das ist aktuell erlaubt             07-2019

 

Die Einführung der DSGVO hat viele Unternehmer verunsichert, was in Sachen Datenschutz nun gilt. Viele schrecken daher vor dem Einsatz von WhatsApp als Kommunikationsmittel zurück. Um das Schreckgespenst DSGVO etwas abzumildern, zeigen Michael Elbs und Anna Rehfeldt ein paar Wege, wie Unternehmer WhatsApp in der Praxis nutzen können.

Foto: Pixabay
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So kommen meine Mitarbeiter steuerfrei zur Arbeit      07-2019

 

Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Jetzt können Sie ihnen die Fahrt zur Arbeit sponsern und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen. Ein echter Motivationsschub!

 

 

Premiere in der GKV: IKK classic wird Klimaretter             06-2019

 

Die IKK classic engagiert sich für den Klimaschutz und beteiligt sich als erste gesetzliche Krankenkasse an dem bundesweiten Projekt „Klimaretter – Lebensretter“. Die Initiative wird vom Bundesumweltministerium gefördert und richtet sich explizit an Unternehmen und Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen. Ab sofort werden auch die rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deutschlands größter Innungskrankenkasse gemeinsam Klimaschutzaktionen umsetzen und im Arbeitsumfeld CO2 einsparen.

 

Die Treppe statt den Aufzug nehmen, öfter mal das Fahrrad nutzen, sich kalt die Hände waschen oder doppelseitig drucken: Es gibt viele Möglichkeiten, mit kleinen Verhaltensänderungen die Umwelt zu schonen. Mehr als 20 Aktionen aus den Bereichen „Energie“, „Konsum“, „Mobilität“ und „Ressourcen“ hat die Stiftung viamedica ausgewählt und im Klimaretter-Tool, dem Herzstück der Initiative, zusammengefasst. Die Beschäftigten der Projekt-Partner können individuell die jeweils passenden Aktionen auswählen und über einen selbst gewählten Zeitraum durchführen – nach erfolgreichem Abschluss errechnet das Tool die CO2-Ersparnis.

 

„Als erste gesetzliche Krankenkasse unterstützen wir die gemeinschaftliche Initiative des Gesundheitswesens und setzen damit ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz – nach innen und nach außen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.  Bei der IKK classic arbeiten rund 8.000 Menschen an 180 Standorten im gesamten Bundesgebiet. Vor allem im Bereich IT und Digitalisierung hat die größte deutsche Innungskasse zuletzt erheblich in die Vermeidung von Papier und Fahrtwegen investiert.

 

Wir haben inzwischen an allen größeren Standorten Videokonferenzräume eingerichtet und dadurch die Anzahl der Dienstreisen erheblich reduziert. Bei den niedrigschwelligen, alltagstauglichen und vielfältigen Klimaretter-Aktionen kann wirklich jede und jeder mitmachen, so dass wir gemeinsam als großes Unternehmen noch mehr zum Schutz von Klima und Ressourcen beitragen können“, so Frank Hippler weiter.

 

Die deutschlandweite Kampagne „Klimaretter – Lebensretter“ wurde 2018 von der Stiftung viamedica des Arztes und Umweltpreisträgers Prof. Dr. Franz Daschner ins Leben gerufen. Schirmherr des Projektes ist Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, langjähriger Präsident der Bundesärztekammer und amtierender Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes. „Wir freuen uns, dass sich nach zahlreichen Unikliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit der IKK classic jetzt auch die erste gesetzliche Krankenkasse an dem Projekt beteiligt“, sagt Prof. Dr. Franz Daschner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung viamedica.

 

Über das Klimaretter-Tool können einzelne Teilnehmer, aber auch Teams und ganze Unternehmen miteinander in Wettbewerb treten und sich gegenseitig motivieren. Einmal im Jahr werden die besten Klimaretter bundesweit in verschiedenen Kategorien mit einem Award ausgezeichnet. Mehr Informationen zum Projekt unter: https://projekt.klimaretter-lebensretter.de/

 

Endlich aufhören: IKK classic bietet kostenlose Online            05-2019 Unterstützung bei der Raucherentwöhnung

 

Ab dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2019 können Versicherte der IKK classic kostenlos an dem zertifizierten Entwöhnungsprogramm von „NichtraucherHelden.de“ teilnehmen. Der interaktive Kurs steht in einer Basis- und einer Plus-Variante zur Verfügung und ist sowohl online als auch als App nutzbar.

 

Noch immer raucht in Deutschland rund ein Drittel der Bevölkerung – mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit. So sind beispielsweise etwa 80 Prozent der lungenkrebsbedingten Todesfälle auf den Tabakkonsum zurückzuführen. Pünktlich zum Weltnichtrauchertag startet die IKK classic eine bundesweite Präventionskampagne und bietet ihren Versicherten erstmals die Möglichkeit, kostenlos die flexiblen Online-Programme von „NichtraucherHelden.de“ zu nutzen. Der Basis-Kurs umfasst zehn aufeinander aufbauende Einheiten, die jeweils aus einem Coaching-Video und begleitenden Übungen bestehen. Die Plus-Variante begleitet die Teilnehmer über die akute Entwöhnungsphase hinaus für weitere drei Monate. Beide Pro-gramme sind als Präventionskurse zertifiziert und können sowohl online als auch als App auf Tablet oder Smartphone absolviert werden.

 

„Mit den Kursen von „NichtraucherHelden.de“ wollen wir unseren Versicherten ein modernes und flexibles Angebot machen, das diese unkompliziert in den Alltag integrieren können“, sagt Martin Heck, Leiter Referat Prävention bei der IKK classic. Im Gegensatz zu bisherigen Verfahren können sich die Teilnehmer von „NichtraucherHelden.de“ direkt mit ihrer Versichertennummer kostenlos anmelden und gleich mit dem Programm beginnen – der organisatorische Aufwand mit der Krankenkasse entfällt. „Dadurch ist die Hemmschwelle für die potentiellen Nichtraucher so niedrig wie möglich und wir hoffen, damit möglichst viele Raucher zum Aufhören motivieren und bei dem Entwöhnungsprozess professionell und nachhaltig unterstützen können“, sagt Martin Heck von der IKK classix.

 

Die Programme wurden von einem Expertenteam rund um den Stuttgarter Lungenfacharzt und Tabakentwöhner Dr. Alexander Rupp entwickelt. In den verschiedenen Modulen ergründen die Teilnehmer ihre persönliche Motivation sowie ihre Rauchgewohnheiten und erarbeiten Alternativen und Ablenkstrategien für die Zeit nach dem Rauchstopp. Über die Community können sich die Teilnehmer außerdem sowohl untereinander als auch mit den Kursleitern austauschen und gegenseitig motivieren.

 

Versicherte der IKK classic können sich ab sofort über die Online-Filiale der IKK classic anmelden: meine.ikk-classic.de

 

SIGNAL IDUNA bringt neuen Kraftfahrttarif

 Kleinflottenmodell für Handwerk und Handel

 Bestandteil des neuen Kraftfahrt-Tarifs der SIGNAL IDUNA ist das Kleinflottenmodell. Hiermit können kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks und Handels jetzt auch ihren Fuhrpark absichern.

Das Kleinflottenmodell richtet sich an Betriebe, deren Fuhrpark drei bis neun Fahrzeuge umfasst. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem für Pkw, Lieferwagen, Lkw, Verkaufsfahrzeuge, aber auch für Arbeitsmaschinen. Neben besonderen Schadenfreiheitsrabatten bietet die SIGNAL IDUNA eine vereinfachte Beitragsberechnung und Sonderkonditionen.

Der Versicherungsschutz greift beim Kleinflottenmodell bei Eigenschäden – sogar auf dem eigenen Grundstück – und zusätzlich bei sogenannten BBB-Schäden. Beide Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen oder nur gegen einen hohen Aufpreis versicherbar. „BBB-Schäden“ steht dabei für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Versichert sind damit zum Beispiel Schäden an Bremsen, durch verrutschte Ladung oder gebrochene Radaufhängungen und Achsen infolge eines Unfalls. Ebenfalls enthalten ist für alle Fahrzeuge eine 12-monatige Neu- oder Kaufwertentschädigung. Damit ist der Betrieb geschützt gegen finanzielle Verluste nach einem Totalschaden des Firmenfahrzeugs infolge eines Unfalls oder Diebstahls.

Darüber hinaus lassen sich leistungsstarke Bausteine optional in den Versicherungsschutz integrieren wie beispielsweise umfangreiche Schutzbriefleistungen. Hierzu gehört aber auch die so wichtige GAP-Deckung. Diese schließt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn etwa ein finanzierter oder geleaster Lkw beispielsweise nach einem Unfall ein Totalschaden ist. Der durch den Versicherer ersetzte Marktwert oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist nämlich in der Regel deutlich niedriger als der Anschaffungspreis. Ist der beispielhafte Lkw geleast, muss der Betriebsinhaber der Leasinggesellschaft jedoch zumeist den vollen Preis erstatten, abzüglich der bis dahin gezahlten Raten. Somit kann der Unternehmer schnell auf fünfstelligen Beträgen sitzen bleiben, die aus dem Betriebsvermögen zu zahlen sind.

Für Firmen-Pkw gibt es zudem weitere hinzu versicherbare Bausteine, um den Versicherungsschutz weiter abzurunden. Darunter befinden sich ein Rabattschutz, der Fahrer- und Personenschutz, der Auslandsschadenschutz und der Autoschutz. Letzterer verlängert beispielsweise die Neuwertentschädigung auf 36 Monate.

Signal Iduna Gruppe Organisationsdirektion Süd

Thomas Gräßle  Heilbronnerstr.43  70191 Stuttgart

 Tel: 0711-2065-205  thomas.graessle@signal-iduna.de

Ein Jahr DSGVO                                                                  05-2019

Fragen und Antworten zum Datenschutz

 

Wer sich noch nicht komplett damit auseinander gesetzt hat findet hier Antworten auf zehn Fragen:

https://www.hwk-muenchen.de/artikel/faqs-zur-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-74,0,8879.html?wm_campaign=ISSERVICE

Unterschrift auf Ausgangsrechnungen                                   05-2019

 

Der Gesetzgeber schreibt für eine Rechnung Pflichtangaben (§14 UStG) vor. In diesen ist die Unterschrift auf einer Rechnung (außer Rechtsanwalt oder Steuerberater)  nicht vorgeschrieben. Daher besteht eine solche Verpflichtung auch nicht. Es steht allerdings auch nichts dagegen, wenn eine Rechnung unterschrieben ist. Die Unterschrift birgt jedoch ein Risiko hinsichtlich Fälschung. So könnte der Rechnungsempfänger daraus einen Zahlungsvermerk fingieren.

 

Eine 6seitige Zusammenstellung  Rechnungsmerkmale finden Sie im Bereich Intern-für Mitglieder/ Manuskripte-Handouts-Lehrgänge zum Download.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild: Rechnungsmuster: www.rechnungen-muster.de

 

Frauen im Handwerk - Info des ZDH                                          03-2019

In mehr als 130 Ausbildungsberufen bietet das Handwerk Frauen vielfältige Karrierechancen und Entwicklungsperspektiven. Ob als Unternehmerin, Meisterin, mitarbeitende Unternehmerfrau, ob als Gesellin oder Auszubildende – Frauen tragen  in allen Bereichen zum Erfolg des Handwerks bei. Und eine junge Generation von gut ausgebildeten Frauen startet heute mit ganz neuen Perspektiven in die moderne, häufig digitale Handwerkswelt.

gesamter Beitrag unter:

https://www.zdh.de/fachbereiche/soziale-sicherungssysteme/frauen-im-handwerk/

Die „Unternehmerfrau im Handwerk 2019“ wird gesucht.      01-2019

 

handwerk magazin würdigt die Leistungen, Erfolge, aber auch das Alltagsgeschäft der Frauen im Handwerk - und macht die Leistung der Frauen im Handwerk einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

https://www.handwerk-magazin.de/starke-frauen-gesucht/150/534/342252