Die Altersvorsorge basiert in Deutschland auf drei Säulen:
  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der betrieblichen Altersversorgung
  • der privaten Altersvorsorge

Aus diesem Grund wird das System der Altersvorsorge auch Drei-Säulen-Modell genannt.

Aus diesem Grund wird das System der Altersvorsorge auch Drei-Säulen-Modell genannt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung und damit eine Pflichtversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Dieser beträgt derzeit (Stand 2013) insgesamt 18,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts (maximal bis zu einer bestimmten Obergrenze – der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze). Um eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht haben und eine bestimmte Zeit lang versichert gewesen sein.

Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und die zweite Säule im Drei-Säulen-Modell. So kann jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Aktuell gibt es mit der Direktversicherung, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Pensionszusage und der Unterstützungskasse fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitnehmer kann dabei mitunter auch Steuervorteile und Reduzierungen in der Sozialversicherungspflicht nutzen. Entscheidend ist, selbst aktiv zu werden und den eigenen Arbeitgeber anzusprechen.

Für eine umfassende Altersvorsorge, die sicherstellt, dass der gewohnte Lebensstandard auch nach dem Erwerbsleben beibehalten werden kann, wird es immer wichtiger, selbst und freiwillig für das Alter vorzusorgen. Eine private Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge kann dabei helfen, die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Rente zu schließen. Dabei kann jeder Einzelne entsprechend seiner aktuellen Lebenssituation ein privates Vorsorgepaket zusammenstellen. Hier kommen verschiedene Vertragsformen wie Banksparpläne, Investmentsfonds, Wertpapieranlagen oder kapitalbildende Renten- bzw. Lebensversicherungen infrage.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Altersversorgung, die auf dem Umlageverfahren fußt, bei dem die Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die laufenden Renten zahlen, basieren betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Hier werden die während der Vertragslaufzeit eingezahlten Beiträge in einer festgesetzten Höhe auf einem persönlichen Konto verbucht. Hinzu kommen Zinsen und Zinseszinsen sowie bei Versicherungsverträgen gegebenenfalls die von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse. Bei Versicherungsverträgen kann die Versicherungsleistung zum Zeitpunkt der Fälligkeit entweder einmalig in einer einzigen Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden.

Seit der Rentenreform 2001/2002 kann auch zur privaten Altersvorsorge eine staatliche Förderung genutzt werden, wenn sogenannte Riester-Verträge abgeschlossen werden und über diese gespart wird. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung des persönlichen Altersvorsorgepakets darstellen.

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